Verlängerung der Auslegungsfrist bis 06.07.2026 | Öffentliche Auslegung Neufestsetzung des Wasserschutzgebiets „Zeller Stollen"

Veröffentlicht: 27.10.2026
Veröffentlicht von: Markt Höchberg
Verlängerung der Auslegungsfrist bis 06.07.2026 | Öffentliche Auslegung Neufestsetzung des Wasserschutzgebiets „Zeller Stollen
Bekanntmachung des Landratsamt Würzburg vom 11.06.2026
Die mit Bekanntmachung vom 16.04.2026 für den Zeitraum vom 22.05.2026 bis zum 22.06.2026 bestimmte Auslegungsfrist wird bis einschließlich 06.07.2026 verlängert. Weitere wichtige Infos entnehmen Sie bitte dem Bekanntmachungstext des Landratsamts (Pdf-Dokument) im Anhang.

Bekanntmachung des Landratsamt Würzburg vom 16.04.2026
Die Planunterlagen für die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes „Zeller Stollen" werden in der Zeit vom 22.05. bis 22.06.2026 auf der Internetseite des Landratsamts Würzburg unter https://www.landkreis-wuerzburg.de/zeller-quellstollen zugänglich gemacht und stehen zusätzlich  im Landratsamt Würzburg Zeppelinstraße 15 in 97072 Würzburg, Raum K12 (EG) im Haupthaus hinter der Information während der Öffnungszeiten zur Verfügung.
Herausgeber: Markt Höchberg, Erster Bürgermeister Alexander Knahn

Diese Information wurde auch am 17.06.2026 im digitalen Amtsblatt Ausgabe-Nr. 11 des Markt Höchberg unter www.hoechberg.de/amtsblatt veröffentlicht. 
Das Amtsblatt wird ausschließlich digital veröffentlicht und erscheint nach Bedarf. Es wird im Internet auf der öffentlich zugänglichen Internetseite des Markt Höchberg unter www.hoechberg.de/amtsblatt veröffentlicht. Das dort eingestellte PDF/A-Dokument ist die amtlich bekannte Fassung.

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