05.09.2025 |
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Annahme (max. 10 Teile) und Verkauf gepflegter Herbst- und Winterkleidung für Damen und Herren, Schuhe und Taschen sowie „DIES und DAS“ mit Cafeteria
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Ab dem 1. April dürfen Elektrofahrzeuge mit entsprechender Kennzeichnung (§ 4 EmoG) in Bayern in den ersten drei Stunden kostenlos auf öffentlichen Parkflächen parken.
Nach dem Auslegen der Parkscheibe für die ersten drei Stunden kann in Höchberg, je nach entsprechender Höchstparkdauer, das Anschlussparkticket bequem über die PayByPhone-App gelöst werden. Begünstigte E-Parker verlängern die Parkzeit so flexibel und komfortabel von unterwegs. Nähere Infos dazu unter www.paybyphone.de.
Tipp für das längere Parken ohne App:
Bei geplant längerer Parkdauer als 3 Stunden, (sofern laut Parkhöchstdauer zulässig) kann ein Parkschein für die "Zusatzzeit" auch schon direkt gelöst und zeitgleich mit der Parkscheibe ausgelegt werden. Denn die zusätzlich "erkaufte" Zeit wird der Parkgebührenbefreiung von drei Stunden hinzuaddiert. Da ist es unerheblich, wenn der Parkschein nicht die „korrekte“ Endparkzeit wiedergibt. Es ist lediglich erforderlich, dass der Fahrer für die gesamte Parkzeit berechtigt parkt (also für die ersten drei Stunden von der Parkgebührenbefreiung Gebrauch macht und für die anschließende Parkzeit die Parkgebühr in ausreichender Höhe entrichtet hat). Alternativ könnten Fahrer von elektrisch betriebenen Fahrzeugen auch erst ein Parkschein mit der gewünschten Zusatzzeit lösen und ihre Parkscheibe dann auf die Anschlusszeit stellen. D. h. erst nach Ablauf des Parkscheins starten dann die drei gebührenbefreiten Stunden.
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